Nach einem Unfall
Nach einem Unfall sind in erster Linie die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Wird ein Wild bei einem Unfall getötet, ist der Lenker verpflichtet, dies innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Revierleiter, Jagdaufseher oder der Forstbehörde zu melden. Dasselbe gilt bei angefahrenen Tieren: Auch wenn das Tier sofort flieht, kann es verletzt sein und später verenden. Stellt das verletzte Tier eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar, sollte der Landesnotruf 112 abgesetzt werden, um das weitere Vorgehen den zuständigen Stellen zu überlassen (kein verletztes Tier berühren!).
Um Unfälle zu vermeiden
Vor allem Straßen in Gebieten mit kleinflächigem Wald-Feld-Mosaik sind gefährlich. Die meisten Unfälle passieren nachts und in den Dämmerungsstunden. Das Aufblendlicht verwirrt das Wild und lässt es auf der Stelle verharren, deshalb empfiehlt sich ein sofortiges Abblenden. Erblickt man ein Wild am Straßenrand, sollte unter sofortigem Bremsen und Hupen geradlinig weitergefahren werden. Ein Ausweichen ist nicht ratsam, da das Fahrzeug allzuleicht ins Schleudern gerät. Achtung, Wildtiere kommen selten alleine, der Rehgeiß folgt oft das Kitz. Die Reduktion der Geschwindigkeit auf bekannten Wildwechseln ist das wirksamste Mittel um die Unfallwahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß zu verringern. Ein Aufprall auf ein Reh bei Tempo 100 km/h entspricht der Wucht einer halben Tonne Gewicht auf das Fahrzeug.