Allgemeine Informationen
Die Einschreibung in die erste Klasse der Grundschule erfolgt ausschließlich online.
An wen sich diese Dienstleistung richtet
Die Einschreibung für das Schuljahr 2024-2025 ist Pflicht für alle Kinder, die bis zum 31. August 2024 das 6. Lebensjahr vollenden. Aufgrund der neuen Schulreform können in die 1. Klasse der Grundschule auch jene Kinder eingeschrieben werden, die zwischen dem 1. September 2024 und dem 30. April 2025 das 6. Lebensjahr vollenden.
Die Schulen bieten den Familien, die um eine vorgezogene oder eine spätere Einschreibung anfragen, die notwendige Beratung in Absprache mit dem besuchten Kindergarten an. Auf diese Weise soll es den Eltern ermöglicht werden, eine bewusste Entscheidung für die schulische Weiterentwicklung ihres Kindes zu treffen.
So geht's
Die Einschreibungen in die 1. Klasse der Grundschulen finden im Monat Jänner statt.