Friedhofsgebühren

genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 15 vom 15.06.2015 Bestattungsgebühr (Art. 11 - Gebühren) Die...

Veröffentlichungsdatum:

31.12.2022

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1 Minute

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genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 15 vom 15.06.2015

  • Bestattungsgebühr (Art. 11 - Gebühren)

Die Bestattungsgebühr bezieht sich auf das Öffnen und Schließen der Grabstelle und muss vor Erteilen der Konzession an die Gemeinde entrichtet werden:

Beschreibung Gebühr
 Bestattungsgebühr 250,00 Euro
 Bestattungsgebühr (Erdbestattung Urnen)*
125,00 Euro

*genehmigt mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 116 vom 12.05.2016

  • Konzessionsgebühr (Art. 11 - Gebühren)

Die Konzessionsgebühr berücksichtigt die Nutzung der Grabstätte sowie alle anderen Kosten, die durch den Bau und die Führung des Friedhofes entstehen und muss vor Erteilen der Konzession an die Gemeinde entrichtet werden:

Beschreibung Gebühr
 für Einzelgräber 120,00 Euro
 für Familiengräber 400,00 Euro
 für Urnennischen
 120,00 Euro
  • Jährliche Friedhofsgebühr (Art. 11 - Gebühren)

Für die Pflege und laufende Instandhaltung wird eine jährliche Friedhofsgebühr vom Konzessonsinhaber eingehoben:

BeschreibungGebühr bis 31.12.2015
 Gebühr ab 01.01.2016
 für Einzelgräber7,50 Euro
 10,00 Euro
 für Familiengräber 15,00 Euro
 20,00 Euro
 für Urnennischen 7,50 Euro
 10,00 Euro


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Zuletzt aktualisiert: 13.03.2024, 15:40 Uhr

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