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Der Gemeindeausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und aus drei Referenten.Die Wahl des Gemeindeausschusses durch den Gemeinderat erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist auf Vorschlag des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung und in offener Abstimmung in einem einzigen Wahlgang.In den Gemeindeausschuss können auch Bürger gewählt werden, die nicht dem Gemeinderat angehören. Ihre Anzahl darf die Hälfte der Ausschussmitglieder und jedenfalls die Hälfte der einer jeden Sprachgruppe zustehenden Sitze im Ausschuss nicht übersteigen. Sie müssen die Voraussetzungen der Vereinbarkeit und der Wählbarkeit zum Ratsmitglied und zum Referenten erfüllen.
Der Gemeindeausschuss wird von der Bürgermeisterin einberufen.
Die Sitzungen des Gemeindeausschusses sind nicht öffentlich.
Zuletzt aktualisiert: 23.09.2025, 16:38 Uhr