Wahl des Europäischen Parlaments 2024

Im Gesetzesanzeiger Nr. 85 vom 11. April 2024 wurden die Dekrete des Präsidenten der Republik vom 10....

Veröffentlichungsdatum:

07.05.2024

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Im Gesetzesanzeiger Nr. 85 vom 11. April 2024 wurden die Dekrete des Präsidenten der Republik vom 10. April 2024 veröffentlicht, mit denen für Samstag, 8. Juni und Sonntag, 9. Juni 2024, die Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus Italien einberufen und jedem der fünf Wahlbezirke, in welche das Staatsgebiet unterteilt ist, die an Italien zu vergebende Anzahl von Sitzen (insgesamt 76) zugewiesen werden.

In Italien erfolgt die Abstimmung am Samstag, 8. Juni 2024 von 15.00 bis 23.00 Uhr und am Sonntag, 9. Juni von 7.00 bis 23.00 Uhr.

Zusatzliste für die Aufgaben des Stimmzählers und des Präsidenten
Wählerinnen und Wähler, welche bereit sind bei den kommenden Europawahlen am Samstag 8. Juni und Sonntag 9. Juni 2024 in den Wahllokalen die Aufgabe des Stimmzählers oder des Präsidenten zu übernehmen, werden ersucht, sich im demografischen Amt der Gemeinde (0473 832 164) zu melden.

Das Gemeindewahlamt bereitet eine Zusatzliste von zur Verfügung stehenden Wählern vor, um diese im Falle von notwendigen Ersetzungen sofort kontaktieren zu können.

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Zuletzt aktualisiert: 14.05.2024, 14:17 Uhr

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