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Die Bürgermeisterin ist Oberhaupt der Gemeinde und Amtswalter der Regierung; sie vertritt die Gemeinde, beruft den Rat und den Ausschuss ein und hat deren Vorsitz, er überwacht die Tätigkeit der Dienste und Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte.
Sie übt die Funktionen aus, die ihm das Gesetz, die Satzung und die Verordnungen zuweisen und überwacht die Ausübung jener Aufgaben, die der Staat, die Region oder die Autonome Provinz der Gemeinde übertragen haben.
Zuletzt aktualisiert: 23.09.2025, 16:31 Uhr